AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Johannes Maier bzw. Mongolgengrill BQQ, als Marke und Anbieter (im Folgenden der Verkäufer) und dem Käufer oder Mieter (im Folgenden der Kunde). Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn sie zwischen dem Verkäufer und dem Kunde schriftlich vereinbart sind. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurden, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Kunden.
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§2 Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf und/oder die Vermietung eines Mongolgengrills und Zubehör gegen Entgelt.
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§3 Vertragsabschluss
Nach schriftlicher oder mündlicher Buchungsanfrage des Kunden erhält dieser ein Angebot vom Verkäufer per Email. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung werden per Email schriftlich geregelt.
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§4 Zahlung
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen. Nach Erhalt der Rechnung ist der zu zahlende Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Verkäuferkonto zu überweisen oder in Bar zu überhändigen.
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§5 Eigentumsvorbehalt
Der Grill bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum vom Verkäufer.
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§6 Mietbedingungen
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Mongolengrill nur unter seiner ständigen Aufsicht eingeschalten, betrieben und nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß ausgeschaltet und vom Gas getrennt wird. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen!
Der Kunde verpflichtet sich, den Mongolengrill bestimmungsgemäß und zweckentsprechend, gem. Verwendung und vorheriger mündlicher Einweisung, einzusetzen. Der Kunde hat den Mongolengrill sorgfältig aufzubewahren und gegen Diebstahl zu sichern. Der Kunde hat den Mongolengrill vor Witterungseinflüssen zu schützen. Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß bzw. sachgemäßer Verwendung zurückzuführen sind, haftet der Kunde. Jeglicher Schaden an dem Mongolengrill sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Die Mietzeit beginnt mit der Abholung/Anlieferung des Grills vom Kunden. Abbau und Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Rückgabe des Grills zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Kunde zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Kunde, dem Verkäufer den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen. Wird der Grill nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer bei gleichbleibendem täglichem Mietpreis um volle Tage.
Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
Bei unsachgemäßem Gebrauch, Vermietung an Dritte oder nicht fristgerechter Zahlung ist der Verkäufer zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatz berechtigt.
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§7 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§8 Haftung bei Miete
Der Kunde trägt die Verantwortung für den Grill und das Zubehör von der Anlieferung/Abholung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird der Mongolengrill, die Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Kunde für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes oder überweist den entsprechenden Geldwert an den Verkäufer. Bemessungsgrundlage ist der Neuwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Kunde haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
Der Kunde hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Verkäufer technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen nur in Absprache mit dem Verkäufer durchgeführt werden.
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§9 Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Der Verkäufer gewährt Ihnen 2 Jahre Garantie wobei er die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch nicht vorgesehene Benützung, Eingriffe und Manipulationen sowie äußere Umstände wie Elementar-, Sturz-, Witterungs und Schlagschäden usw. vorliegen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien dazu gehören: Brenner
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§10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall das der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieter als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
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Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen 01.06.2022